Antwort der Landesregierung hier im Wortlaut
In einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wollten die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Uwe Liebehenschel und Rainer Genilke wissen, wie es um die Sanierung des Werbellinkanals steht. Die Landesregierung antwortete nun wie folgt:
Antwort
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkungen der Fragesteller Nach dem im Jahr 2008 begonnenen Bau des Werbellinkanals konnten die durchgeführten Maßnahmen bis heute nicht abgenommen werden, da der Kanal undicht ist. Deshalb ist der Kanal für jegliche Nutzung gesperrt, da Durchnässungen aufgrund einer fehlerhaften Bauweise aufgetreten sind.
Frage 1: Wie hoch waren die Kosten für die Errichtung des Kanals? Aus welchen Mitteln wurde die Errichtung bezahlt?
zu Frage 1: Die förderfähigen Gesamtkosten betragen 5.409.665,70 EUR, davon wurden 3.955.038,38 EUR aus EFRE-Mitteln und 1.454.627,32 EUR aus kommunalen Mitteln gezahlt.
Frage 2: Aus welchem Grund wurden die am Kanal durchgeführten Arbeiten nicht abgenommen?
zu Frage 2: Die durchgeführten Arbeiten konnten zum einen nicht abgenommen werden, weil bei der Bauausführung zum Teil wesentlich von der genehmigten Planung abgewichen wurde und zum anderen durch nicht fachgerechte Durchführung der Arbeiten Undichtigkeiten entstanden sind, die zu starken Vernässungen der Dämme führen, so dass die Standsicherheit der Dämme nicht gegeben ist.
Frage 3: Wann wurden welche Schäden festgestellt?
zu Frage 3: Im Rahmen des am 7.6.2011 durchgeführten Bauabnahmetermins wurden folgende Schäden bzw. Abweichungen von der planfestgestellten Bauweise festgestellt:
- unzulässige Bepflanzung des nördlichen Dammes im Bereich der Einbindung in den Finowkanal,
- mit Mutterboden kolmatierte Schotterbänder am Drainageprisma, die den freien Austritt von Sickerwasser behindern,
- Einbau eines Stahlbeton-Glocken-Muffen-Rohres statt der im Planfeststellungsbeschluss geforderten geschweißten Stahl- bzw. Kunststoffrohre für den Mausgraben,
- Bau von geschlossenen Einlauf- bzw. Auslaufschächten ohne Rechen am Mausgrabendücker
- Verwendung der Bentonitmatte Bentofix BFG NSP 4900 statt der ursprünglich vorgesehenen Dichtungsmatte BFG 5000,
- Verringerung der Überdeckung der Bentonitmatte in der Böschung / Wasser-Wechselzone auf ca. 40 cm,
- keine Ausgleichsschicht unter der Steinschüttung auf der Bentonitmatte,
- die Kronenbreite des Dammes bei Station 2+150 beträgt statt der planfestgestellten Breite von 2,00 m nur 1,70 m.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der Bauabnahme Vernässungen am Dammfuß festgestellt, die die Vermutung von Undichtigkeiten nahelegten. Endgültige Gewissheit über die tatsächlich vorhandenen Undichtigkeiten lagen mit der Fertigstellung des Gutachtens von Prof. Saathoff (Titel: Gutachterliche Stellungnahme zur Bauausführung des wiedereröffneten Werbellinkanals) vom 22.6.2015 vor.
Frage 4: Aus welchem Grund ist der Kanal für den Schiffsverkehr gesperrt?
zu Frage 4: Grund für die schifffahrtsrechtliche Anordnung des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV) zur befristeten Sperrung bis zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands war die aus Undichtigkeiten an den Böschungen und der Sohle resultierende erhebliche Gefährdung der Standsicherheit der Dämme an mehreren Stellen des Kanals.
Frage 5: Wer ist für die festgestellten Schäden verantwortlich?
Frage 7: Wer ist aus Sicht des Landes verantwortlich für Behebung der Schäden bzw. wer soll die Kosten für die Beseitigung der Schäden übernehmen?
zu Frage 5 und 7: Für die Herstellung eines abnahmefähigen Zustandes ist der Vorhabenträger zuständig. Ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro oder das Bauunternehmen bestehen, ist vom Vorhabenträger zu klären.
Frage 6: Wie hoch sind die Kosten um die festgestellten Schäden zu beseitigen?
zu Frage 6: Im Finanzierungskonzept des Amtes Biesenthal-Barnim vom 19.7.2016 wird das Sanierungsvolumen mit 2.241.500 € beziffert.
Frage 8: Bestand oder besteht Bereitschaft seitens des Landes, sich an
den Kosten zu beteiligen?
zu Frage 8: Das Land wird sich an den Kosten nicht beteiligen.
Frage 9: Was unternimmt das Land um die beteiligte Gemeinde sowie den Landkreis bei der Bewältigung der Situation zu unterstützen?
zu Frage 9: In einer Besprechung am 23.2.2017, an der Vertreter des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE), des Ministeriums des Innern und für Kommunales (MIK), des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL), des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) und des Ministeriums der Finanzen (MdF), der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), des Landkreises Barnim, des Amtes Biesenthal-Barnim und der Gemeinde Marienwerder teilgenommen haben, wurde seitens des MLUL eine umfassende Unterstützung des Vorhabenträgers bei der Sanierung des Werbellinkanals nach den planfestgestellten Vorgaben zugesagt. Dies schließt neben der Hilfestellung bei der Ausschreibung der Bauleistungen und der Zuschlagerteilung durch das Landesamt für Umwelt (LfU) die enge Begleitung des Bauvorhabens und eine zeitnahe Prüfung der Bauabnahme ein. Ein erstes Gespräch des LfU mit dem Amt Biesenthal-Barnim und der Gemeinde Marienwerder zur Verständigung über die weitere Vorgehensweise hat am 6.3.2016 stattgefunden. Auch das MIL sagte eine intensive Begleitung des Projektes zu.
Frage 10: Sind weitere Gespräche unter Einbeziehung des Landes mit den beteiligten kommunalen Akteuren geplant?
zu Frage 10: Es wird unter Federführung der ILB regelmäßige Gespräche im Rahmen eines Begleitgremiums zur Fertigstellung des Werbellinkanals geben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
Frage 11: Welche Gutachten oder vergleichbare Expertisen sind der Landesregierung zum vorliegenden Sachverhalt, insbesondere im Hinblick auf Haftungs- und Gewährleistungsfragen, bekannt? (bitte Titel, Datum und Autor nennen sowie kurz den Inhalt erläutern)
zu Frage 11: Neben dem in der Antwort auf die Frage 3 genannten Gutachten zum vorliegenden Sachverhalt sind der Landesregierung weitere Gutachten und Expertisen, insbesondere im Hinblick auf Haftungs- und Gewährleistungsfragen, nicht bekannt.
Frage 12: Besteht die Gefahr, dass Fördermittel zurückgezahlt werden müssen? Falls ja, unter welchen Bedingungen?
zu Frage 12: Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Werbellinkanals muss zwingend bis März 2019 erfolgen. Wird diese Terminstellung nicht eingehalten, ist eine EFRE-Finanzierung nicht möglich und sind die Mittel zurückzuzahlen.