Antrag der CDU Fraktion im Landtag
Schon lange weist der Barnimer Landtagsabgeordnete Uwe Liebehenschel auf die Bedeutung des Wassertourismus für den Barnim und das Land Brandenburg hin. "Voraussetzung, dass es einen übergreifenden Wassertourismus gibt, sind funktionierende Schleusen. Nur dann können die einzelnen Freizeitreviere wirklich miteinander verbunden werden", sagt der Wandlitzer. Darum unterstütze er auch den Antrag der Landtagsfraktion voll und ganz.
Stadt, Land, Frust: Sanierungsprogramm für Schleusen jetzt!
Der Landtag stellt fest:
Der Wassertourismus hat sich in vielen Regionen Brandenburgs zu einem wichtigen Image- und Wirtschaftsfaktor entwickelt. Er bietet nicht nur Freizeit und Erholung, sondern übernimmt eine stabilisierende und belebende Funktion in ländlichen Räumen, in dem er für Beschäftigung und Einkommen sorgt. Er dient zudem dem Erhalt und sogar der Ver-besserung der Infrastruktur, sichert die Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge und bringt damit positive Effekte für die Regionalentwicklung und Lebensqualität auf dem Land.
Gegensätzlich zur positiven Entwicklung der Wassertourismusbranche besteht ein erhebli-cher Investitionsstau an den touristisch genutzten Wasserstraßen. Zahlreiche Schleusen sind mehr als 150 Jahre alt und sind stark sanierungsbedürftig. Es besteht die Gefahr, dass einzelne Reviere vom Netz abgeschnitten werden. Mit ihrem Wassertourismuskon-zept bekannte sich die Bundesregierung 2016 ausdrücklich zu ihrer Verantwortung für die in ihrem Eigentum stehenden Wasserstraßen, die ausschließlich Freizeitzwecken dienen. Bislang fehlt es jedoch an der finanziellen Ausstattung für dringend notwendige Infrastruk-turmaßnahmen und damit Planungssicherheit und Weiterentwicklungsmöglichkeiten für die Wassertourismuswirtschaft.
Der Landtag möge beschließen:
Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. sich gemeinsam mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern bei der Bundes-regierung für ein umfassendes Sanierungsprogramm für Schleusen an überwiegend touristisch genutzten Bundeswasserstraßen einzusetzen;
2. zur erfolgreichen Weiterentwicklung des „Deutschlands Seenlands“ dafür zu sorgen, dass sich Wassertourismus-Akteure regelmäßig länderübergreifend austauschen und über gemeinsame Maßnahmen verständigen;
3. zur Konzentration der Aktivitäten auf Landesebene einen Ansprechpartner für die Be-lange des Wassertourismus in Brandenburg zu schaffen.
ktuell finden kaum noch Sanierungen oder erforderliche Instandsetzungen an den touris-tisch relevanten Wasserstraßen statt. Zahlreiche Schleusen drohen aufgrund der maroden Bausubstanz geschlossen zu werden. Damit steigt die Gefahr, dass einzelne wassertouris-tische Reviere vom Netz abgeschnitten werden. Dieser erhebliche Investitionsstau an den sogenannten Nebenwasserstraßen gefährdet zunehmend nicht nur die weitere Prosperität der brandenburgischen Wassertourismus-Branche, sondern auch die Wirtschaftsentwick-lung der betroffenen Regionen. Die Landesregierung ist deshalb dringend gefordert, ge-meinsam mit den regionalen Akteuren und der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf den bedarfsgerechten Ausbau der wassertouristischen Infrastruktur, ins-besondere Schleusen, hinzuwirken. Dabei sollen alle politischen Möglichkeiten genutzt werden, um die Bundesregierung zu einem umfassenden Sanierungsprogramm für die Schleusen zu bewegen. Hierfür ist mit der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern schnellstmöglich über ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen.
Mit seinem Beschluss vom 31.05.2018 (Drucksache 6/8791-B) hat sich der Landtag zur Entwicklung des Wassertourismus in Brandenburg bekannt. Da hier viele Akteure einzu-binden sind, ist eine erfolgreiche Entwicklung nur möglich, wenn die Beteiligten sich ent-sprechend koordinieren und regelmäßig länderübergreifend austauschen.
Das Land Brandenburg sollte zudem seine Aktivitäten auf Landesebene konzentrieren und für die Belange des Wassertourismus eine interministerielle Koordinierungsstelle zur ganzheitlichen Betrachtung und Bearbeitung dieses Themas einrichten.