Petitionsrecht, ein Grundrecht für Alle!
„Kurz erklärt: Eine Petition ist eine Bitte, Eingabe oder Beschwerde gegen behördliches Handeln oder nicht Handeln, eingereicht durch die Bürgerinnen und Bürger“
Das Petitionsrecht geht zurück bis auf die Zeit Friedrich des Großen.Das von Ihm auf den Weg gebrachte allgemeine preußische Landrecht von 1794 schuf die rechtliche Verpflichtung zu einer sorgfältigen Behandlung einer Petition, insbesondere bei einer gut begründeten Petition von allgemeinem Interesse.
Henryk Wichmann erklärte an Hand von Beispielen das Petitionsrecht des Landtages. In einem sehr kurzweiligen Vortrag schildert er Fälle mit denen sich der Petitionsausschuss erfolgreich für die Bürger befasste. Sehr interessant war es zu erfahren, dass jeder Bürger eine Petition stellen kann und diese auch immer beantwortet wird. Der Petitionsausschuss hat auf Grund seiner herausgehobenen verfassungsrechtlichen Stellung sehr weitreichende Möglichkeiten die Landesregierung und andere Behörden des Landes um schriftliche und mündliche Stellungnahmen zu bitten.
Wir Brandenburger sind übrigens sehr fleißige Petenten, jedes Jahr werden ca. 1.000 bis 1.200 Petitionen eingereicht und bearbeitet.
Im Anschluss an dem Vortrag nutzten Barnimer Bürger die Möglichkeit Ihre Sorgen und Anregungen für die Landespolitik mit den beiden Landtagsabgeordneten Uwe Liebehenschel und Henryk Wichmann zu diskutieren.